Unter forlgenden Links kann die Satzung und die Geschäftsordnung heruntergeladen werden:
Satzung
Die Schützenbruderschaften, Schützenvereine, Schützengesellschaften und Heimatschutzvereine des Altkreises Brilon im Hochsauerlandkreis schlossen sich in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Ideale und Ziele zum
Kreisschützenbund Brilon e.V.
zusammen .
Der Kreisschützenbund Brilon hat seinen Sitz in Brilon und ist in das Vereinsregister
beim Amtsgericht Arnsberg mit der Nr. VR 10213 eingetragen.
1. Zweck des Kreisschützenbundes ist es, alle den angeschlossenen Bruderschaften, Vereinen und Gesellschaften dienenden und dieselben fördernden Vorhaben entweder selbst durchzuführen und/oder bei der Durchführung unterstützend tätig zu werden.
2. Dazu zählen insbesondere:
a) die Gemeinschaft innerhalb der einzelnen Schützenorganisationen des Altkreises Brilon zu pflegen und zu fördern;
b) Gemeinschaftsgeist, Eintracht und Bürgersinn zu fördern und alle entgegenstehenden
Bestrebungen geschlossen abzuwehren;
c) die christliche Lebensauffassung als Basis des Vereinslebens zu verankern und zu fördern;
Darüber hinaus ist der Kreisschützenbund bestrebt zur Integration beizutragen und einen toleranten Umgang mit anderen Konfessionen oder Weltanschauungen zu pflegen, soweit sie sich zur freiheitliche demokratische Grundordnungen bekennen.
d) die traditionelle Bindung zur Kirche zu pflegen und auszubauen;
e) Liebe und Treue zur sauerländischen Heimat und zum deutschen Vaterlande zu wecken, zu pflegen und zu stärken;
f) die demokratische Staatsautorität durch Verfassungstreue zu schützen;
g) die angeschlossenen Vereine in wirtschaftlicher Beziehung zu beraten und zu unterstützen;
h) aufs Engste mit den Mitgliedern des Sauerländer Schützenbundes e.V. und anderen Schützenorganisationen zusammenzuarbeiten, um so gemeinsam die gesteckten Ziele zu erreichen.
3. Der Kreisschützenbund ist im Übrigen berechtigt und verpflichtet, alles zu tun, was der Erreichung des vorgenannten Zweckes dient.
1. Der Kreisschützenbund verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. In Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder zum Ersatz von Auslagen kann der Verein Vergütungen (Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26a EstG) und Auslagen (§670 BGB) sowohl an den Vereinsvorstand, als auch an andere im ehrenamtlichen Verein tätigen, vergüten, wobei die Zahlungen nicht unangemessen seien dürfen.
1. Der Kreisschützenbund Brilon e.V. ist Mitglied des Sauerländer Schützenbundes e.V.
2. Mitglied des Kreisschützenbundes kann jede Schützenorganisation des Altkreises Brilon werden, die auf dem Boden dieser Satzung steht und diese anerkennt.
Die Beitrittsabsicht ist schriftlich zu erklären. Über die Aufnahme entscheidet die Kreisversammlung.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem Kreisschützenbund sowie durch Auflösung einer angeschlossenen Schützenorganisation.
a) Der Austritt kann jederzeit 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich per Einschreiben mit Rückschein gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
b) Verletzt eine Schützenorganisation schuldhaft in grober Weise den Ruf und/oder die Interessen des Kreisschützenbundes, kann sie durch Beschluss des Gesamtvorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
aa) Vor dem Ausschlussbeschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.
bb) Der Ausschlussbeschluss des Gesamtvorstandes ist auf Antrag des Mitgliedes von der
Mitgliederversammlung zu bestätigen.
c) Ein Anspruch auf das Vereinsvermögen oder Teile davon besteht in beiden Fällen nicht.
1. Die angeschlossenen Schützenorganisationen haben in den Kreisversammlungen:
a) Bei bis zu 100 zahlenden Mitgliedern 1 Stimme,
b) bei bis zu 300 zahlenden Mitgliedern 2 Stimmen,
c) bei bis zu 600 zahlenden Mitgliedern 3 Stimmen,
d) bei bis zu 1000 zahlenden Mitgliedern 4 Stimmen,
e) bei über 1000 zahlenden Mitgliedern 5 Stimmen.
Diese Stimmrechte können durch einen oder mehrere Delegierte der jeweiligen
Schützenorganisation ausgeübt werden.
2. Die Schützenorganisationen haben die von der Kreisversammlung festgesetzten Beiträge und Umlagen zu bezahlen. Diese sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres zu entrichten. Aus diesem Betrag ist der Beitrag an den Sauerländer Schützenbund e.V. für die angeschlossenen Mitgliedsvereine abzuführen.
Bei Schützenorganisationen, die mit der Zahlung des Beitrages in Verzug sind, kann der Kreisschützenbund eine Mahngebühr zu erheben. Hat eine Schützenorganisation seinen Austritt aus dem Kreisschützenbund erklärt, so ist es bis zum Ende des Geschäftsjahres beitragspflichtig.
Die Orane des Kreisschützenbuneds sind:
1. die Kreisversammlung,
2. der Kreisvorstand
1. Die Kreisversammlung, ist die Vertretung aller angeschlossenen Schützenorganisationen, zu der diese ihre Delegierten entsenden. Diese üben das Stimmrecht nach Maßgabe des § 5 1. aus.
a) Sie soll mindestens einmal jährlich stattfinden. Zu dieser Versammlung sind die
Schützenorganisationen mindestens vier Wochen vor Versammlungsbeginn unter Angabe der Tagesordnung schriftlich per Post oder E-Mail einzuladen.
Die Versammlung soll rechtzeitig vor der Bundesversammlung stattfinden.
Anträge zur Kreisversammlung sind 14 Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich per Post oder E-Mail bei der Geschäftsstelle ein zureichen.
b) Der Vorstand ist verpflichtet, bei wichtigen Anlässen zusätzlich eine Kreisversammlung einzuberufen. Das gleiche gilt, wenn eine solche außerordentliche Kreisversammlung von mindestens 25% der angeschlossenen Schützenorganisationen beantragt wird, die in der Kreisversammlung Stimmrecht haben. Der Antrag muss schriftlich per Post oder E-Mail unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes gestellt werden. Für die Form der Einberufung gilt vorstehend §7 a).
2. Ordnungsgemäß einberufene Kreisversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl anwesende Mitgliedsvereine beschlussfähig.
3. Die Leitung der Kreisversammlung obliegt dem Kreisvorsitzenden, der diese Aufgabe jedoch auch An den geschäftsführenden Vorstand delegieren kann.
4. Über die Sitzungen der Kreisversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist jedem Mitgliedsverein spätestens drei Monate nach der Versammlung per Post oder E-Mail zur Verfügung zu stellen. Einwendungen gegen das Protokoll sind spätestens sechs Wochen nach Zugang schriftlich bei der Geschäftsstelle per Post oder E-Mail einzubringen.
Das Protokoll ist angenommen falls innerhalb dieser Frist keine Einwendungen eingehen.
5. Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
6. Stimmrecht haben Stimmrecht haben die Vorstandsmitglieder gemäß§ 8 Absatz 1 sowie die Mitgliedsvereine gemäß dem in § 5 Absatz 1 festgelegten Schlüssel.
7. Die Kreisversammlung beschließt u.a. über
a) die Aufnahme und/ oder Ausschluss einer angeschlossenen Schützenorganisation gemäß §4 Absatz 3,
b) die Wahl und/ oder Abwahl eines Vorstandsmitgliedes,
c) den Jahresbericht,
d) den Kassenbericht,
e) die Entlastung des Kreisvorstandes,
f) den Jahresbeitrag sowie eventuelle Umlagen,
g) den Austritt aus dem Sauerländer Schützenbund und dem Beitritt zu einem anderen Heimat- oder Schützenbund,
h) die Auflösung des Kreisschützenbundes,
i) die Orte der Kreisveranstaltungen,
j) die an die Kreisversammlung gestellte Anträge,
k) Satzungsänderungen,
1) über die Bestellung der Kassenprüfer.
1. Der Gesamtvorstand besteht aus
a) Dem Vorstand im Sinne von § 26 BGB (geschäftsführender Kreisvorstand), dieser setzt sich zusammen aus
aa) dem Kreisvorsitzenden (Kreisoberst ),
ab) dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden (stellvertretender Kreisoberst),
ac) dem Kreisgeschäftsführer,
ad) dem Kreisschriftführer,
ae) dem Kreisschatzmeister,
b) Dem erweiterten Vorstand, dieser setzt sich zusammen aus
ba) dem katholischen Kreispräses (aus dem Bereich des Altkreises Brilon),
bb) dem evangelischem Kreispräses (aus dem Bereich des Altkreises Brilon),
bc) sechs Beisitzern, aus den Städten des Altkreises Brilon,
bd) dem Kreisjugendsprecher,
be) dem Kreisschießmeister,
bf) dem Kreismedienreferent,
bg) dem Kreisschützenkönig,
bh) dem Kreisjugendschützenkönig,
bi) den Ehrenvorstandsmitgliedern,
bj) den Vorstandsmitgliedern in der Europäischen Gemeinschaft Historischer
Schützen (EGS), der Region 1, und des geschäftsführenden Vorstandes des
Sauerländer Schützenbundes aus dem Bereich des Altkreises Brilon -ohne
Stimmrecht, soweit sie dem Gesamtvorstand nicht bereits in anderer
Eigenschaft angehören
2. Die Wahl des geschäftsführenden Vorstands erfolgt durch die Kreisversammlung
mit einer Amtszeit von 4 Jahren.
a) Kreisoberst, Kreisschriftführer und Schatzmeister sowie stellvertretender Kreisoberst und Geschäftsführer sind im Abstand von zwei Jahren zu wählen. Entsprechende Zeitabstände sind bei den nächsten Wahlen sicher zu stellen.
b) Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis ein Nachfolger gewählt worden ist. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der Amtszeit erfolgt die Ersatzwahl für den Rest der verbleibenden Amtszeit in der nächstfolgenden Kreisversammlung.
c) Die 6 Beisitzer werden aufgrund ihrer Benennung durch die entsendenden Großgemeinden Vorstandsmitglieder. Der Kreisjugendsprecher aufgrund der Benennung durch die Kreisjugendversammlung. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
d) Der Kreisschießmeister und der Kreismedienreferent werden für eine Amtszeit von 4 Jahren durch die Kreisversammlung gewählt.
e) Die Kreispräsides werden auf Vorschlag von der Kreisversammlung bestätigt.
f) Ein Kreisvorstandsmitglied kann auch in Personalunion, vorübergehend bis zur nächsten Kreisversammlung, ein zweites Amt bekleiden.
Wahlmodus
l. Der Vorsitzende führt die Abstimmung oder Wahl durch. Das Ergebnis der Abstimmung ist sofort bekannt zu geben und in der Niederschrift fest zu halten.
2. Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen (offene Abstimmung) oder schriftlich durch Stimmzettel (geheime Abstimmung). Ein Antrag auf geheime Abstimmung kann von jedem Sitzungs-/Versammlungsteilnehmer gestellt werden. Er ist angenommen, wenn mindestens die Hälfte der Anwesenden in offener Abstimmung diesem Verfahren zustimmt.
3. Steht bei Wahlen mehr als ein Kandidat zur Verfügung, so ist die Wahl in jedem Fall geheim durchzuführen. Die verschiedenen Kandidaten stellen sich vor der Wahl in der Kreisversammlung kurz persönlich vor.
4. Wenn mehrere Kandidaten in einem Wahlgang gewählt werden, so gelten diejenigen als gewählt, die die Mehrzahl der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen.
5. Beschlüsse sind mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
6. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei Abstimmungen und Wahlen nur zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
7. Eine Wiederwahl – auch mehrfach – ist möglich.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Kreisschützenbundes zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Er haftet dem Kreisschützenbundes für die sachgemäße Leitung des Vereins. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
Vorbereitung und Einberufung der Kreisversammlung sowie Aufstellung einer Tagesordnung, Ausführung von Beschlüssen der Kreisversammlung, Ordnungsgemäße Buchführung, Erstellung der Jahresberichte, Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Schützenorganisationen, Vorbereitung des Kreisschützenfestes und der Kreisversammlung an denen der Verein beteiligt ist, Entscheidung über Umfang notwendig vorzunehmenden Versicherungsschutzes.
In vermögensrechtlicher Hinsicht ist der Vorstand ohne ausdrücklichen Beschluss der Kreisversammlung in folgender Weise eingeschränkt:
Erwerb, und Veräußerung von Grundstücken sowie deren Belastung mit Hypotheken, Grundschulden oder mit sonstigen dinglichen Rechten, Änderung, Belastung, Übertragung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen oder Rechten, Bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen des Vereins, mit einem Wert von bis zu 7.500,00 € entscheidet der geschäftsführende Vorstand, bis zu 10.000,00 € der Gesamtvorstand und über 10.000,00 € die Kreisversammlung.
Diese Beschränkungen der gesetzlichen Vollmacht sollen in das Vereinsregister eingetragen werden.
1. Der Schatzmeister führt die Kasse. Er ist für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen
verantwortlich. Barbestände dürfen nur bis zu 1.000,00 € geführt werden. Darüber hinausgehende Beträge sind auf das Vereinskonto einzuzahlen. Am Ende des Geschäftsjahres wird die Kasse von zwei Kassenprüfern kontrolliert.
2. Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung und vertritt den Kreisschützenbund im Rechtsverkehr. Jeweils zwei Mitglieder sind zusammen nach außen Vertretungsberechtigt.
Auf Vorschlag der angehörenden Großgemeinden werden von der Kreisversammlung turnusmäßig zwei Kassenprüfer bestimmt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Kassenprüfer haben nach pflichtgemäßem Ermessen das Kassenwesen zu prüfen und über das Ergebnis in der Kreisversammlung zu berichten und die Entlastung des Vorstandes zu beantragen. Ihre Bestellung erstreckt sich jeweils auf zwei Jahre. Sie erfolgt im jährlichen Wechsel, so dass alljährlich ein Kassenprüfer zu bestellen ist.
l. Die Auflösung des Kreisschützenbundes kann nur in einer außerordentlichen, eigens dazu einberufenen Kreisversammlung beschlossen werden.
2. Zu einer solchen Auflösungsversammlung kann nur durch einstimmigen Beschluss des
Gesamtvorstandes oder auf schriftlichen Antrag von 40 % der stimmberechtigten Mitglieder eingeladen werden.
3. Eine solche Auflösungsversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird in dieser Versammlung Beschlussunfähigkeit festgestellt, erfolgt die erneute Ladung mit dem Hinweis, dass diese zweite Kreisversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Personen beschlussfähig ist.
4. Der Beschluss zur Auflösung kann nur mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Dabei soll gleichzeitig ein Liquidator bestellt werden.
5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall der unter § 2 steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Hochsauerlandkreis, mit der Maßgabe, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf dem Gebiet des ehemaligen Altkreis Brilon zu verwenden.
Der Kreisschützenbund benötigt zur Erfüllung seiner Zwecke die personenbezogenen Daten seiner Vereine und Mitglieder (mindestens Name, Vorname, vollständige Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, IBAN-Nummer, BIC, Kontoführende Bank) und erhebt die Daten regelmäßig mit bzw. in den Vereinsbögen und Ordensanträgen. Unter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung werden personenbezogene Daten im Verein verarbeitet. Jeder hat das Recht auf Auskunft über die über seine Person gespeicherten Daten, Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind, Sperrung der Daten, wenn deren Richtigkeit nicht feststeht, Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder unzulässig wird (z.B. Beendigung der Mitgliedschaft des Vereins), Bereitstellung dieser Daten in einem gängigem Format (§ 20 DSGVO).
Mit der Übermittlung der Daten erklärt sich der Verein / Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von Veranstaltungen des Kreisschützenbundes, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen des KSB´s, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften veröffentlicht werden. Jeder Verein / Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so sind diese durch das Vereinsrecht zu ersetzen, welches dem Willen der Organe und dem Gesetz am ehesten entspricht.
Die vorstehende Neufassung der Satzung wurde auf der ordnungsgemäß einberufenen Kreisversammlung am 14. März 2026 in der Schützenhalle zu Hesborn mit der erforderlichen Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Hesborn, den 14. März 2026
Geschäftsordnung
59964 Hallenberg, Grabenstraße 19 (Anschrift des Kreisoberst)
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Kreisvorstandes sind in § 8 der Satzung geregelt.
Der geschäftsführende Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung, der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Geschäftsordnung.
Er vertritt den KSB in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.
Der Kreisvorstand ist berechtigt, der Kreisversammlung für die Wahlen des geschäftsführenden Kreisvorstandes personelle Vorschläge zu unterbreiten.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes (Kreisoberst, stellv. Kreisoberst, Geschäftsführer, Schriftführer und Schatzmeister) vertreten den KSB im Bundesvorstand des Sauerländer Schützenbundes (SSB). Der SSB akzeptiert 5 Delegierte pro Kreisschützenbund als Bundesvorstandsmitglied. Die entsprechenden Personen werden jährlich namentlich dem SSB mitgeteilt
Die Sitzungen des Kreisvorstandes finden je nach Bedarf, möglichst jedoch vierteljährlich statt.
Die Sitzungen werden im Wechsel in den verschiedenen Stadtgebieten durchgeführt.
Zurzeit besteht hierfür folgende Reihenfolge: Winterberg, Hallenberg, Medebach, Marsberg, Brilon, Olsberg.
Die Einladungen zu den Sitzungen des Vorstandes erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
Die Schriftform wird auch bei Versand als E-Mail gewahrt.
Die Leitung der Vorstandssitzung obliegt dem Kreisoberst oder seinem Stellvertreter.
Im Einzelfall kann auf Beschluss des Vorstandes hiervon abgewichen werden.
Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse festhält.
Der Kreisgeschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des KSB. Er ist Postempfänger und leitet diese gegebenenfalls weiter. Er ist verantwortlich für die Erledigung des Schriftwechsels.
Er erstellt die Ordensverleihungspläne und führt die Mitgliederlisten.
Die Aufgaben des Kreisgeschäftsführers werden in Abstimmung mit dem stellv. Kreisoberst aufgeteilt
Der Kreisschriftführer nimmt an den Sitzungen der Organe teil und fertigt die Niederschriften an. Ihm obliegt auch im Einvernehmen mit dem Kreisoberst, die Einladungen zu den Sitzungen des Kreisvorstandes und der Kreisschützenversammlung zu verfassen und zu verschicken.
Der Kreisschatzmeister verwaltet die Finanzen entsprechend den Bestimmungen der Satzung.
Er hat dem Kreisvorstand und den Rechnungsprüfern Auskünfte zu erteilen und Einblicke in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren.
Der Kreisschatzmeister ist für die Erhebung der Beiträge, lt. Satzung § 5 bis zum 30.10. eines jeden Jahres, auf der Basis der vom Kreisgeschäftsführer/Kreisschriftführer ermittelten Mitgliederzahlen zuständig.
Der Beitragssatz pro Mitglied beträgt ab Oktober 2025 0,44 Euro + 0,10 Euro
Mit Beschluss der Kreisschützenversammlung vom 19.06.2021 wird ein Kreisschützenfond in Höhe von ca. 10.000,– Euro angespart und dazu der Mitgliedsbeitrag um 0,10 Euro pro zahlendes Mitglied erhöht.
Die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Kreisschützenford wird in der angehängten Richtlinie beschrieben.
Mit Beschluss der Kreisschützenversammlung vom 08.03.2025 wurde beschlossen die Umlage Kreisschützenfest und die Umlage Bundesschützenfest um 0,02 € pro zahlendes Mitglied zu erhöhen
Verwendung des Beitrages :
0,19 € / Mitglied Beitrag für KSB Brilon
0,13 € / Mitglied Beitrag für SSB
0,07 € / Mitglied Umlage Kreisschützenfest
0,05 € / Mitglied Umlage Bundesschützenfest
0,10 € / Mitglied Kreisschützen – Fond
Der Kreisschützenfond ist mit dem Beitragseinzug 2024 auf 10.000 Euro angespart. Mit Beschluss der Kreisversammlung vom 08.03.2025 wird der Kreisschützenfond ruhend gestellt. Die 0,10 € werden aber weiter eingezogen . Über die Verwendung wird in der Kreisversammlung im März 2026 entscheiden Der Kreisschatzmeister legt zu jeder Vorstandssitzung einen aktuellen Kassenbericht vor.
Der KSB Brilon spendet jährlich zur Weihnachtszeit Euro 500,– Euro für caritative Zwecke. Bei besonderen Anlässen kann der Vorstand über weitere Spenden entscheiden.
Die Aufgaben der Kreisversammlung sind in § 7 der Satzung geregelt.
Der gastgebende Verein für die Kreisversammlung wird auf Vorschlag des entsprechenden Stadtverbandes von der Kreisversammlung im Jahr davor festgelegt.
Die Ausrichtung der Kreisversammlung erfolgt im Wechsel nach Stadtverbänden und findet immer am zweiten Samstag im März statt.
Zurzeit besteht dafür folgende Reihenfolge: Hallenberg, Olsberg, Brilon, Winterberg, Medebach, Marsberg.
Der Kreisvorstand unterstützt den gastgebenden Verein bei der Organisation und überwacht die Vorbereitungen.
Der Kreisvorstand lädt die heimischen Politiker ( MDL und MDB ) zur Versammlung an den Ehrentisch ein.
Der Kreisschützenbund gewährt dem Ausrichter eine finanzielle Unterstützung in Höhe von z.Zt. 400,– Euro, die u.a. für die Bewirtung des Kreisvorstandes und der Ehrengäste gedacht ist.
Die Kreisversammlung entscheidet auf Antrag des Kreisvorstandes oder auf Antrag aus der Kreisversammlung über die Ernennung von Ehrenvorstandsmitgliedern.
Der Kreisvorstand unterstützt Vorschläge auf Ehrenmitgliedschaft, wenn das Vorstandsmitglied 3 Wahlperioden im Kreisvorstand tätig war. Hiervon abweichende Regelungen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen.
Dem ausrichtenden Verein wird zu Erinnerung an die Kreisversammlung ein Wappenschild des KSB überreicht.
Grußwort auf der Kreisversammlung werden durch folgende Personen und in folgender Reihenfolge gehalten
1. Vorsitzender Ausrichter
2. Bürgermeister der jeweiligen Stadt
3. Landrat des HSK
4. Vertreter des SSB
Das Kreisschützenfest wird im Rhythmus von drei Jahren gefeiert und findet am zweiten Wochenende im September statt ( Maßgabe ist der zweite Sonntag ). Der Ausrichter des Kreisschützenfestes wird von der Kreisversammlung bestimmt.
Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt auf Vorschlag des entsprechenden Stadtverbandes in der Kreisversammlung nach dem letzten Kreisschützenfest.
Die Ausrichtung ist im Wechsel nach Stadtverbänden festgelegt.
Zurzeit besteht hierfür folgende Reihenfolge: Hallenberg, Winterberg, Brilon, Medebach, Olsberg, Marsberg.
Der Kreisvorstand unterstützt den ausrichtenden Verein bei der Organisation und überwacht die Vorbereitungen.
Der Kreisschützenbund gewährt dem Ausrichter folgende finanzielle Unterstützung:
Pro Beitragszahlendem Mitglied in den drei, dem Kreisschützenfest vorausgehenden Jahren wird dem Ausrichter eine Pauschale in Höhe von 0,07 Euro gezahlt.
Der Kreisschützenbund Brilon übernimmt für das jeweilige Kreisschützenfest die Ausfallversicherung. Die Definition wann eine Ausfallsversicherung greift und wofür, wird in der Richtlinie Kreisschützenfest festgelegt.
Die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Kreisschützenford wird in der angehängten Richtlinie beschrieben.
Für das Vogelschießen und das Jungschützenvogelschießen gilt die Schießordnung des Kreisschützenbundes.
Die Überwachung obliegt dem Kreisschießmeister.
Im Rahmen der Proklamation des neuen Kreisschützenkönigs und des neuen Kreisjungschützenkönigs wird dem scheidenden Kreisschützenkönig und dem scheidenden Kreisjungschützenkönig zur Erinnerung ein Orden und der Königin eine Kette und Blumenstrauß überreicht.
Der Zapfenstreich zum Kreisschützenfest findet zur Ehren der scheidenden Kreismajestäten statt.
Details zum Ablauf des Kreisschützenfestes werden in einer gesonderten Richtlinie festgelegt.
Der Kreisschützenbund veranstaltet einmal jährlich, am zweiten Wochenende im Oktober, ein Kreispokalschießen mit den Wettbewerben Jugendschießen und Seniorenschießen.
Eine Verlegung des Termins kann nur in Ausnahmenfällen und aus triftigen Gründen erfolgen.
In den Jahren ohne Kreisschützenfest findet am gleichen Termin auch ein Königsschießen der Jungschützenkönige und der Schützenkönige statt.
Zurzeit besteht die Reihenfolge: Medebach, Brilon, Winterberg, Marsberg, Olsberg, Hallenberg.
Dem Ausrichter obliegt die Wahl der Waffen ( Luftgewehr, Kleinkaliber, Karabiner )
Der gastgebende Verein für dieses Kreispokalschießen/Kreisjugendpokalschießen wird in der Kreisversammlung im Frühjahr des entsprechenden Jahres festgelegt.
Die ersten drei Platzierten der Mannschaftswertung und der Einzelwertung erhalten Pokale und Urkunden, alle übrigen Mannschaften können auf Wunsch Urkunden erhalten. Darüber hinaus, wird der siegreiche Verein auf der nächsten Kreisversammlung mit einem Wanderpokal ausgezeichnet.
Die drei bestplatzierten Könige des Königsschießens erhalten einen Orden.
Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem gastgebenden Verein und dem Kreisschießmeister, Kreisjugendsprecher und Kreisschriftführer.
Zu diesem Kreispokalschießen/Kreisjugendpokalschießen sollten alle Vereine, Gesellschaften und Bruderschaften des Kreisschützenbundes eingeladen werden.
Anzugsordnung während der Schießwettbewerbe und zur Siegerehrung : KSB – Poloshirt
Die Jugendarbeit im Kreisschützenbund wird verantwortlich vom Kreisjugendsprecher in Abstimmung und mit Unterstützung des Kreisvorstandes durchgeführt.
Der Kreisjugendsprecher ist Bindeglied zwischen dem KSB, den verantwortlichen Jugendleitern in den Vereinen, den Jungschützen und den Erziehungsberechtigten sowie auch übergeordnet den Jungschützen des SSB. Definition Jungschützen ( junge Schützen) = Alter von 16 – 23 Jahre
Die Ausrichtung der Kreisjugendversammlung erfolgt im Wechsel nach Stadtverbänden. Der Temin sollte mindestens zwei Wochen vor der Kreisversammlung stattfinden. Der Kreisjugendsprecher stimmt den Termin mit den Jungschützen des Ausrichters ab.
Die Vergabe des Austragungsortes erfolgt analog der Reihenfolge der Kreisversammlung.
Zurzeit besteht dafür folgende Reihenfolge: Hallenberg, Olsberg, Brilon, Winterberg, Medebach, Marsberg
Die Kreisjugendversammlung wird vom Kreisjugendsprecher geleitet.
Der Kreisvorstand wird als Gast zu dieser Versammlung eingeladen.
Aufgabe der Kreisjugendversammlung ist die Planung von Aktivitäten wie Kreisjugendpokalschießen, Kreisjugendtage, etc.
Die Kreisjugendversammlung wählt den Kreisjugendsprecher, der gem. § 8 der Satzung Mitglied des Kreisvorstandes ist.
Der Kreisjugendsprecher wird zu den Sitzungen der Kreisjugendsprecher über den SSB-Bundesjugendsprecher eingeladen. Er sollte auch möglichst an diesen Sitzungen teilnehmen
Gem. den Richtlinien des Sauerländer Schützenbundes werden verdiente Mitglieder der angeschlossenen Vereine, Bruderschaften und Gesellschaften durch die Verleihung von Orden und sonstigen Auszeichnungen (Ehrentafel etc.) geehrt.
Darüber hinaus ist eine Auszeichnung mit dem Ehrenschild des Kreisschützenbundes Brilon möglich. Als äußeres Zeichen für diese Ehrung wird dem Schützen eine Anstecknadel, mit dem Wappen der KSB und Eichenlaub, überreicht.
Die angeschlossenen Schützengemeinschaften werden vom Geschäftsführer zu Anfang jeden Jahres aufgefordert, entsprechende Anträge bei zum 01. April jeden Jahres an die Geschäftsstelle des Kreisschützenbundes zu richten.
Über die Verleihung der Orden für Verdienste und der Orden für besondere Verdienste entscheidet der Kreisvorstand. Die Verleihung der Orden für hervorragende Verdienste wird seitens des Bundesvorstandes entschieden.
Bei Ordensverleihungen sollte vorrangig immer derjenige Beisitzer im Vorstand des jeweiligen Stadtgebietes anwesend sein, in welchem die Verleihung vorgenommen wird.
Verdiente Schützenschwestern und –Brüder können ferner mit Verdienstkreuzen der Europäischen Schützen (EGS) ausgezeichnet werden. Die Verdienstkreuze können in Bronze, Silber und Gold verliehen werden. Über den Antrag einer Schützengemeinschaft entscheidet der Kreisvorstand und leitet den Antrag dann an den Sauerländer Schützenbund weiter. Dieser beschließt und gibt den Antrag an die EGS-Geschäftsstelle der Region I weiter. Die Verleihung erfolgt durch Vertreter der EGS.
Der Terminplan für die Ordensverleihungen wird vom Kreisgeschäftsführer/Kreisschriftführer in Absprache mit dem Kreisvorstand erstellt. Die entsprechenden Urkunden werden ebenfalls vom Geschäftsführer angefertigt. Die Ordensverwaltung und die Verwaltung des Medaillenbestandes (Medaillen für langjährige Mitgliedschaft) obliegen dem Ordensverwalter/Kreisschatzmeister.
Der jährlich festgelegte Aufgaben- und Terminplan ist von den Vorstandsmitgliedern strikt einzahlten. Im Falle einer Verhinderung hat jeder selbst für Vertretung zu sorgen.
Die vorgegebenen Termine sind Pflichttermine, bei Nichteinhaltung aus persönlichen Gründen, ist eine Mitteilung an den geschäftsführenden Kreisvorstand erforderlich.
Die Vorstandsmitglieder haben sich in Ausübung ihres Amtes jederzeit korrekt, im Sinne des Schützenwesens zu verhalten. Hier hat der Vorbild- und Öffentlichkeitscharakter oberste Priorität.
Die vom Kreisschützenbund zur Ausübung des Amtes überlassenen Ausrüstungsstücke (Uniform etc.) sind ordentlich zu nutzen. Bei mutwilliger Beschädigung oder Verlust, haftet das Vorstandsmitglied.
Jedem Kreisvorstandmitglied wird die Satzung und Geschäftsordnung überreicht.
Ein eventuelles Unfallrisiko in der Ausübung des Amtes ist mit einer angemessenen Unfallversicherung abzudecken.
Die in der Ausübung des Amtes entstandenen Kosten und Auslagen sind, spätestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, beim Kreisschatzmeister abzurechnen.
Derzeit wird ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer gezahlt. Es sollten jedoch möglichst Fahrgemeinschaften gebildet werden. Wenn der Fahrtkostenzuschuss nicht persönlich beansprucht wird, geht der Betrag an die Vorstandskasse des KSB-Vorstandes. Für die Abrechnung der Fahrtkosten muss der entsprechende Vordruck genutzt werden.
Der Kreisvorstand unterhält eine interne Kasse (Vorstandskasse KSB Vorstand).
In diese Kasse zahlt jedes Vorstandsmitglied einen Beitrag von 15,– Euro.
Den Ehrenvorstandsmitgliedern ist es freigestellt ob sie sich an der Spargemeinschaft beteiligen
Die Verwendung dieses Beitrags ist wie folgt vorgesehen:
5,– Euro für Geschenke zu Geburtstagen, Finanzierung von Wanderungen etc.
10,– Euro Sparbeitrag für den alle drei Jahre stattfindende Ausflug.
Wird zu runden Geburtstagen ( Regelung ab 60, alle 5 Jahre) eines Kreisvorstandsmitglieds eingeladen, erhält der Ausrichter des Festes einen fixen Betrag aus der Vorstandskasse internen Kasse des Sparvereins. Das Geschenk
beläuft sich auf 300,– Euro.
Zu Besuch des Schützenfestes des Kreiskönigs, Besuch von Königsjubiläen von Vorstandsmitgliedern etc.) ist der Gesamtbetrag identisch, wird aber mit 50 % vom Giro-Konto KSB Brilon bezuschusst.
Zu runden Geburtstag wird Ehren- und Vorstandsmitgliedern gratuliert. ( Regelung ab 60, alle 5 Jahre) Zum jeweiligen Geburtstag wird ein Präsent (versehen mit einer Glückwunschkarte) mitgenommen.
Der Wert des Geschenkes sollte ca. 50,00 € betragen. Zahlung vom Giro-Konto KSB Brilon.
Feiert ein Ehren – und Vorstandsmitglied goldene, diamantene, eiserne Hochzeit wird Seitens des Kreisvorstandes ein Frühstückskorb ( mit Glückwunschkarte ) im Wert von ca. 80,00 Euro überreicht. Zahlung vom Giro-Konto KSB Brilon.
Der Kreisvorstand tritt grundsätzlich in Uniform auf.
Nichtsparende Mitglieder des Kreisvorstandes (Kreisehrenvorstandsmitglieder etc.) beteiligen sich pauschal mit Umlage an diesen Gastgeschenken bei Anwesenheit.
Vorstandsmitglieder, die nicht an dem alle drei Jahre stattfinden Ausflug teilnehmen können, erhalten ihren Sparbeitrag von monatlich 10,– Euro, gerechnet seit dem letzten Ausflug, wieder ausgezahlt.
Die Weihnachtsfeiern bzw. Jahresabschlussveranstaltungen sowie Vorstandssitzungen werden ebenfalls aus Mitteln der Vorstandskasse unterstützt.
Das Abendessen beim Jahresabschluss wird vom Giro-Konto des KSB Brilon bezahlt. Pro Person 30,– Euro , Restbetrag aus der Vorstandskasse. Nichtsparende Mitglieder des Kreisvorstandes beteiligen sich anteilig an den Veranstaltungskosten, mindestens pauschal 15,– Euro pro Person.
Bei Beerdigungen von Vorstandmitgliedern und direkten Angehörigen (Verwandte ersten Grades) wird
zusätzlich zum Kondolenzschreiben ein Betrag in Höhe von 20 € aus der Vorstandskasse
übergeben.
Bei Beerdigungen von Ehren- und Vorstandsmitgliedern nimmt der Vorstand mit Standarte teil und ein Trauerkranz / Trauergesteck wird niedergelegt. Zusätzlich wird ein Nachruf im Sauerland Kurier veröffentlicht. Anzugsordnung Beerdigung : Uniform mit grüner Krawatte und weißen Handschuhen
Hesborn, im März 2025
