Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

 

Wie angekündigt hat das Land NRW nun definiert, welche Großveranstaltungen zunächst bis zum 31.12.2020 untersagt sind. In der anhängenden Verordnung sind  in § 13 Absatz 4 Ziffer 3 auch explizit Schützenfeste genannt.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (als pdf)

Gott schütze euch und bleibt gesund!

Mit freundlichen Schützengrüßen
Kreisschützenbund Brilon e.V.
Jürgen Dessel