Aktuelle Verordnung zum Coronavirus ab 15. Juni 2020

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,   Wie angekündigt hat das Land NRW nun definiert, welche Großveranstaltungen zunächst bis zum 31.10.2020 untersagt sind. In der anhängenden Verordnung sind  in § 13 Absatz 4 Ziffer 3 auch explizit Schützenfeste genannt. Zwar gibt es darüber hinaus noch keine Regelung, aber viele Fachleute gehen davon aus, dass diese Vorgaben bezüglich…